Sie haben Lust mit Menschen zu arbeiten und etwas über die Anatomie, Physiologie, Psychologie und vieles mehr über den Menschen zu lernen? Dann sind Sie hier genau richtig!
Werden Sie staatlich geprüfte Altenpflegerin bzw. staatlich geprüfter Altenpfleger, dann wählen Sie einen Beruf mit vielen Möglichkeiten!
Die Ausbildung in der Altenpflege eröffnet vielfältige berufliche Perspektiven in einem dynamischen Handlungsfeld. In diesem Beruf erleben Sie vielfältige Aufgabenbereiche, wobei kaum ein anderer Beruf die Nähe zu den Menschen zulässt wie in der Pflege. Die BBS Springe bietet Ihnen für die Altenpflegeausbildung eine fundierte berufliche Qualifikation. Neben der theoretischen und praktischen Ausbildung in der Schule werden Sie zudem in ihrem Betrieb von den Lehrpersonen aufgesucht. Ziel ist es eine enge Verzahnung vom theoretischen Lernort und praktischen Lernort zu erreichen. Wenn Sie die Ausbildung absolviert haben, bietet Ihnen die berufliche Pflege von alten Menschen spannende und verantwortungsvolle Aufgaben, in einem weiter an Bedeutung gewinnenden beruflichen Handlungsfeld, mit sehr guten Zukunftsperspektiven und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Der Bedarf an ausgebildeten Altenpflegerinnen und Altenpflegern wird in den nächsten Jahren weiter steigen und auch nach der Ausbildung können Sie sich im Rahmen einer Vielzahl von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen weiterqualifizieren.
Haben Sie weitere Fragen zur Ausbildung, wenden Sie sich gerne persönlich an uns. Wir freuen uns auf Sie!
Die Schülerinnen und Schüler sollen …
eine berufliche Tätigkeit in einem Pflegeberuf oder als „Staatlich anerkannte Altenpflegerin“ / „Staatlich anerkannter Altenpfleger“ ausüben können.
eine selbständige und verantwortliche psycho-soziale sowie eine pflegerisch- medizinische Betreuung und Pflege insbesondere von gesundheitlich beeinträchtigten oder behinderten Menschen im fortgeschrittenen Lebensalter übernehmen können.
in den unterschiedlichen Feldern der stationären, teilstationären und ambulanten Pflege bzw. Altenpflege tätig werden können.
Tätigkeiten in Beratungseinrichtungen und Einrichtungen der medizinischen Dienste ausführen können.
Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Eine unterrichtsbegleitende praktische Ausbildung ist integriert.
In den Klassen I bis III wird während des Bildungsganges eine praktische Ausbildung von insgesamt 2500 Zeitstunden in geeigneten Einrichtungen der Altenpflege und Altenhilfe durchgeführt. Die praktische Ausbildung in den Versorgungsformen der stationären, teilstationären und ambulanten Pflege hat in mindestens drei der folgenden Einrichtungen zu erfolgen:
Fächer und Lernfelder |
Stundenzahl |
|
Übergreifender LernbereichFächer: |
||
Deutsch/ Kommunikation (DE) | 20 | |
Fremdsprachen /Komm. (EN) | 20 | |
Politik (PO) | 20 | |
Religion (RE /RK) | 20 | |
Berufsbezogener Lernbereich |
||
Fach: Theoretische Grundlagen und Pflegeplanung im altenpflegerischen Handeln |
||
LF1 | Theoretische Grundlagen in das altenpflegerische Handeln einbeziehen | 40 |
LF2 | Pflege alter Menschen planen, durch-führen, dokumentieren und evaluieren | 40 |
Fach: Personen- und situationsbe-zogene Pflege |
||
LF 3 | Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen | 240 |
Fach: Anleiten, Beraten und Kommunizieren |
||
LF 4 | Anleiten, beraten und Gespräche führen | 40 |
Fach: Mitwirkung bei der medizinischer Diagnostik und Therapie |
||
LF 5 | Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken | 20 |
Fach: Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung |
||
LF 6 | Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen | 20 |
LF 8 | Alte Menschen bei der Tagesgestaltung und bei selbst organisierten Aktivitäten unterstützen | 40 |
Fach: Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen Alten-pflegerischer Arbeit |
||
LF 9 | Institutionelle und rechtliche Rahmen-bedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen | 40 |
Fach: Altenpflege als Beruf |
||
LF 11 | Altenpflege als Beruf ausüben | 80 |
OL |
Fach: Optionale Lernangebote;„Richtig bewegen, sicher bewegen“ ausgewählte Pflegeinterventionen | 80 |
Gesamtstunden (berufsbezogen) |
640 | |
Gesamtstundenzahl |
720 |
Fächer und Lernfelder |
Stundenzahl |
|
Übergreifender LernbereichFächer: |
||
Deutsch Kommunikation (DE) | 20 | |
Fremdsprachen /Komm. (EN) | 0 | |
Politik (PO) | 0 | |
Religion (RE /RK) | 20 | |
Berufsbezogener Lernbereich |
||
Fach: Theoretische Grundlagen und Pflegeplanung im altenpflegerischen Handeln |
||
LF1 | Theoretische Grundlagen in das altenpflegerische Handeln einbeziehen | 40 |
LF2 | Pflege alter Menschen planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren | 40 |
Fach: Personen- und situationsbe-zogene Pflege |
||
LF3 | Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen | 260 |
Fach: Anleiten, Beraten und Kommunizieren |
||
LF4 | Anleiten, beraten und Gespräche führen | 20 |
Fach: Mitwirkung bei der medizinischer Diagnostik und Therapie |
||
LF5 | Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken | 60 |
Fach: Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung |
||
LF6 | Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen | 40 |
LF7 | Alte Menschen bei der Wohnraum- und Wohnumfeldgestaltung unterstützen | 40 |
LF8 | Alte Menschen bei der Tagesgestaltung und bei selbst organisierten Aktivitäten unterstützen | 40 |
Fach: Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen altenpflegerischer Arbeit |
||
LF9 | Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen | 40 |
Fach: Altenpflege als Beruf |
||
LF11 | Altenpflege als Beruf ausüben | 60 |
OL | Fach: Optionale Lernangebote; Maßnahmen der rehabilitativen und reaktivierenden Pflege durchführen | 40 |
Gesamtstunden (berufsbezogen) |
680 | |
Gesamtstunden der Stundentafel
|
720 |
Fächer und Lernfelder |
Stundenzahl |
|
Übergreifender Lernbereich Fächer: |
||
Deutsch Kommunikation (DE) | 20 | |
Fremdsprachen /Komm. (EN) | 20 | |
Politik (PO) | 20 | |
Religion (RE /RK) | 20 | |
Berufsbezogener Lernbereich |
||
Fach: Theoretische Grundlagen und Pflegeplanung im altenpflegerischen Handeln |
||
LF1 | Theoretische Grundlagen in das altenpflegerische Handeln einbeziehen | 40 |
LF2 | Pflege alter Menschen planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren | 40 |
Fach: Personen- und
|
||
LF3 | Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen | 220 |
Fach: Anleiten, Beraten und Kommunizieren |
||
LF4 | Anleiten, beraten und Gespräche führen | 20 |
Fach: Mitwirkung bei der medizinischer Diagnostik und Therapie |
||
LF5 | Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken | 60 |
Fach: Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung
|
||
LF6 | Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen | 40 |
LF7 | Alte Menschen bei der Wohnraum- und Wohnumfeldgestaltung unterstützen | 40 |
LF8 | Alte Menschen bei der Tagesgestaltung und bei selbst organisierten Aktivitäten unterstützen | 40 |
Fach: Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen altenpflegerischer Arbeit |
||
LF9 | Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen | 40 |
LF10 | An qualitätssichernden Maßnahmen in der Altenpflege mitwirken | 40 |
Fach: Altenpflege als Beruf |
||
LF11 | Altenpflege als Beruf ausüben | 60 |
OL | Fach: Optionale Lernangebote; Maßnahmen der rehabilitativen und reaktivierenden Pflege durchführen | 40 |
Gesamtstunden (berufsbezogen) |
640 | |
Gesamtstunden der Stundentafel
|
720 |
Zum Ende der Ausbildung zur Altenpflegerin / zum Altenpfleger findet eine Abschlussprüfung statt. Sie besteht aus einer schriftlichen Prüfung (drei Lernfeldschwerpunkte), einer praktischen Prüfung und einer mündlichen Prüfung (drei Lernfeldschwerpunkte).
Die Dreijährige Berufsfachschule Altenpflege ist erfolgreich besucht, wenn die Leistungen in allen Fächern mindestens mit ausreichend bewertet worden sind.
Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung wird die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Altenpflegerin / Staatlich geprüfter Altenpfleger“ zu führen.
Die Berufsbezeichnung wird nach einem formalen Anerkennungsverfahren erworben.
Die Ausbildung zur Altenpflegerin / zum Altenpfleger ist im Detail auf Bundesebene und Landesebene durch folgende gesetzliche Vorgaben in ihrer jeweils gültigen Fassung geregelt:
Altenpflege von Ilka Köther
Thiemes Verlag
ISBN: 978-3-13-139133-9
59,99 €
Gesundheits- und Krankheitslehre für die Altenpflege
Thiemes Verlag
ISBN: 978-3-13-127013-9
39,95 €
Beschäftigung und Aktivitäten mit alten Menschen
Mötzig, Gisela
ISBN: 3-437-46500-7
39,95 €
Psychologie in der Altenpflege
Bildungsverlag EINS
ISBN: 3-427-06673-8
32,95 €
In die Klasse I der Berufsfachschule Altenpflege kann aufgenommen werden,
In die Klasse II der Berufsfachschule Altenpflege kann aufgenommen werden,
In die Klasse III der Berufsfachschule Altenpflege kann aufgenommen werden,
Zusätzlich muss bei der Aufnahme die persönliche Zuverlässigkeit und gesundheitliche Eignung für diesen Beruf nachgewiesen werden.
Bitte melden Sie sich per Online-Anmeldung über
BERUFINOan den BBS Springe an.
Anmeldung: Anfang Februar gemäß Bekanntgabe durch die Region Hannover. Nach diesem Termin sind Aufnahmen nur möglich, wenn nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens und ggf. eines Auswahlverfahrens noch Plätze zur Verfügung stehen.
Folgende Unterlagen sind nach der Online-Anmeldung persönlich oder per Post bei der BBS Springe im Sekretariat II abzugeben:
Nach der Bearbeitung Ihrer Anmeldung erhalten Sie umgehend eine Mitteilung über Ihre Aufnahme. Danach müssen Sie fristgerecht die Annahme des Schulplatzes bestätigen. Kurz vor dem Ende des Schuljahres erwarten wir Sie dann zu einem persönlichen Vorstellungstermin. An diesem Tag bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
Spätestens zum persönlichen Vorstellungstermin (s.u.) sind abzugeben:
Nach der Bearbeitung Ihrer Anmeldung erhalten Sie umgehend eine Mitteilung über Ihre Aufnahme. Danach müssen Sie fristgerecht die Annahme des Schulplatzes bestätigen.
Kurz vor dem Ende des Schuljahres erwarten wir Sie dann zu einem persönlichen Vorstellungstermin. Den genauen Tag entnehmen Sie der Aufnahmezusage. Dabei müssen Sie eventuell noch fehlende Unterlagen vorlegen.
Endgültig kann nur aufgenommen werden, wer seine persönliche und gesundheitliche Eignung sowie einen dreijährigen Vertrag mit einer von der Schule als geeignet anerkannten Einrichtung über die praktische Ausbildung vorlegt. Die Schule muss dem Vertrag zustimmen.
Deshalb unsere Empfehlung: Lassen Sie Ihren Impfstatus überprüfen und beginnen Sie schon jetzt mit notwendigen Nach- / Wiederholungsimpfungen.
Ihre Unterlagen richten Sie bitte an die:
Berufsbildende Schulen Springe
Paul-Schneider-Weg
31832 Springe
Telefon: 0 50 41 / 951-0
Fax: 0 50 41 / 951-211