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Berufsfachschule Altenpflege

Information

Willkommen in der Berufsfachschule Altenpflege an den Berufsbildenden Schulen Springe!

Sie haben Lust mit Menschen zu arbeiten und etwas über die Anatomie, Physiologie, Psychologie und vieles mehr über den Menschen zu lernen? Dann sind Sie hier genau richtig!

Werden Sie staatlich geprüfte Altenpflegerin bzw. staatlich geprüfter Altenpfleger, dann wählen Sie einen Beruf mit vielen Möglichkeiten!

Die Ausbildung in der Altenpflege eröffnet vielfältige berufliche Perspektiven in einem dynamischen Handlungsfeld. In diesem Beruf erleben Sie vielfältige Aufgabenbereiche, wobei kaum ein anderer Beruf die Nähe zu den Menschen zulässt wie in der Pflege. Die BBS Springe bietet Ihnen für die Altenpflegeausbildung eine fundierte berufliche Qualifikation. Neben der theoretischen und praktischen Ausbildung in der Schule werden Sie zudem in ihrem Betrieb von den Lehrpersonen aufgesucht. Ziel ist es eine enge Verzahnung vom theoretischen Lernort und praktischen Lernort zu erreichen. Wenn Sie die Ausbildung absolviert haben, bietet Ihnen die berufliche Pflege von alten Menschen spannende und verantwortungsvolle Aufgaben, in einem weiter an Bedeutung gewinnenden beruflichen Handlungsfeld, mit sehr guten Zukunftsperspektiven und Weiterbildungsmöglichkeiten.

Der Bedarf an ausgebildeten Altenpflegerinnen und Altenpflegern wird in den nächsten Jahren weiter steigen und auch nach der Ausbildung können Sie sich im Rahmen einer Vielzahl von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen weiterqualifizieren.

Haben Sie weitere Fragen zur Ausbildung, wenden Sie sich gerne persönlich an uns. Wir freuen uns auf Sie!

ANTWORTEN AUF DIE WICHTIGSTEN FRAGEN (FAQ)

Welche Ausbildungsziele hat der Bildungsgang?

Die Schülerinnen und Schüler sollen …

eine berufliche Tätigkeit in einem Pflegeberuf oder als „Staatlich anerkannte Altenpflegerin“ / „Staatlich anerkannter Altenpfleger“ ausüben können.
eine selbständige und verantwortliche psycho-soziale sowie eine pflegerisch- medizinische Betreuung und Pflege insbesondere von gesundheitlich beeinträchtigten oder behinderten Menschen im fortgeschrittenen Lebensalter übernehmen können.
in den unterschiedlichen Feldern der stationären, teilstationären und ambulanten Pflege bzw. Altenpflege tätig werden können.
Tätigkeiten in Beratungseinrichtungen und Einrichtungen der medizinischen Dienste ausführen können.

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Eine unterrichtsbegleitende praktische Ausbildung ist integriert.

Wie verläuft die praktische Ausbildung in der Berufsfachschule Altenpflege?

In den Klassen I bis III wird während des Bildungsganges eine praktische Ausbildung von insgesamt 2500 Zeitstunden in geeigneten Einrichtungen der Altenpflege und Altenhilfe durchgeführt. Die praktische Ausbildung in den Versorgungsformen der stationären, teilstationären und ambulanten Pflege hat in mindestens drei der folgenden Einrichtungen zu erfolgen:

  1. in einer stationären Pflegeeinrichtung, wenn es sich um Einrichtungen für alte Menschen handelt,
  2. in einer ambulanten Pflegeeinrichtung, wenn deren Tätigkeit die Pflege alter Menschen einschließt,
  3. in einer psychiatrischen Klinik mit gerontopsychiatrischer Abteilung oder anderen Einrichtungen der gemeinde-nahen Psychiatrie,
  4. in einem Allgemeinkrankenhaus, insbesondere mit geriatrischer Fachabteilung oder geriatrischem Schwerpunkt oder geriatrischer Fachklinik,
  5. in einer geriatrischen Rehabilitationseinrichtung,
  6. in einer Einrichtung der offenen Altenhilfe.
  • Ein Zeitumfang von mindestens 2000 Zeitstunden ist in Einrichtungen nach Nummer 1 und 2 abzuleisten.
  • Die praktische Ausbildung erfolgt unterrichtsbegleitend und wird von Lehrkräften der Schule betreut.
  • Ort und Zeitpunkt der praktischen Ausbildung stimmt die Schule mit den Trägern der praktischen Ausbildung ab. Ein Jahresurlaub von sechs Wochen wird in der unterrichtsfreien Zeit gewährt.
  • Die Schule und die Einrichtung der Altenhilfe oder Altenpflege legen gemeinsam den Ausbildungsplan fest. Nach Abschluss der praktischen Ausbildung in den einzelnen Einrichtungen haben die Schülerinnen und Schüler der Schule einen Bericht über die
  • Tätigkeit und eine Bescheinigung der Einrichtung über die ordnungsgemäße Durchführung der praktischen Ausbildung einzureichen.
  • Die Leistungen, welche die Schülerinnen und Schüler während der praktischen Ausbildung erbringen, werden in einer Note des Faches „Praxis-Altenpflege und Altenhilfe“ zusammengefasst.
  • Die Schule gibt Ihnen gerne weitere Informationen und kann Ihnen bei der Suche nach einem praktischen Ausbildungsplatz behilflich sein.
  • Der Ausbildungsplatz sollte eine Entfernung von 30 km vom Schulstandort möglichst nicht überschreiten.

Fächer

Stundentafel für das erste Ausbildungsjahr

Fächer und Lernfelder

Stundenzahl

 

Übergreifender Lernbereich

Fächer:

 
  Deutsch/ Kommunikation (DE) 20
  Fremdsprachen /Komm. (EN) 20
  Politik (PO) 20
  Religion (RE /RK) 20
 

Berufsbezogener Lernbereich

 
 
Fach: Theoretische Grundlagen und Pflegeplanung im altenpflegerischen Handeln
 
LF1 Theoretische Grundlagen in das altenpflegerische Handeln einbeziehen 40
LF2 Pflege alter Menschen planen, durch-führen, dokumentieren und evaluieren 40
 

Fach: Personen- und situationsbe-zogene Pflege

 
LF 3 Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen 240
 

Fach: Anleiten, Beraten und Kommunizieren

 
LF 4 Anleiten, beraten und Gespräche führen 40
 

Fach: Mitwirkung bei der medizinischer Diagnostik und Therapie

 
LF 5 Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken 20
 

Fach: Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung

 
LF 6 Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen 20
LF 8 Alte Menschen bei der Tagesgestaltung und bei selbst organisierten Aktivitäten unterstützen 40
 

Fach: Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen Alten-pflegerischer Arbeit

 
LF 9 Institutionelle und rechtliche Rahmen-bedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen 40
 

Fach: Altenpflege als Beruf

 
LF 11 Altenpflege als Beruf ausüben 80

   OL

Fach: Optionale Lernangebote;„Richtig bewegen, sicher bewegen“ ausgewählte Pflegeinterventionen 80
 

Gesamtstunden (berufsbezogen)

640
 

Gesamtstundenzahl

720

Stundentafel für das zweite Ausbildungsjahr

Fächer und Lernfelder

Stundenzahl

 

Übergreifender Lernbereich

Fächer:

 
  Deutsch Kommunikation (DE) 20
  Fremdsprachen /Komm. (EN) 0
  Politik (PO) 0
  Religion (RE /RK) 20
 

Berufsbezogener Lernbereich

 
 

Fach: Theoretische Grundlagen und Pflegeplanung im altenpflegerischen Handeln

 
LF1 Theoretische Grundlagen in das altenpflegerische Handeln einbeziehen 40
LF2 Pflege alter Menschen planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren 40
 

Fach: Personen- und situationsbe-zogene Pflege

 
LF3 Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen 260
 

Fach: Anleiten, Beraten und Kommunizieren

 
LF4 Anleiten, beraten und Gespräche führen 20
 

Fach: Mitwirkung bei der medizinischer Diagnostik und Therapie

 
LF5 Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken 60
 

Fach: Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung

 
LF6 Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen 40
LF7 Alte Menschen bei der Wohnraum- und Wohnumfeldgestaltung unterstützen 40
LF8 Alte Menschen bei der Tagesgestaltung und bei selbst organisierten Aktivitäten unterstützen 40
 

Fach: Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen altenpflegerischer Arbeit

 
LF9 Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen 40
 

Fach: Altenpflege als Beruf

 
LF11 Altenpflege als Beruf ausüben 60
OL Fach: Optionale Lernangebote; Maßnahmen der rehabilitativen und reaktivierenden Pflege durchführen 40
 

Gesamtstunden (berufsbezogen)

680
 

Gesamtstunden   der Stundentafel 

720

Stundentafel für das dritte Ausbildungsjahr

Fächer und Lernfelder

Stundenzahl

 

Übergreifender Lernbereich

Fächer:

 
  Deutsch Kommunikation (DE) 20
  Fremdsprachen /Komm. (EN) 20
  Politik (PO) 20
  Religion (RE /RK) 20
 

Berufsbezogener Lernbereich

 
 

Fach: Theoretische Grundlagen und Pflegeplanung im altenpflegerischen Handeln

 
LF1 Theoretische Grundlagen in das altenpflegerische Handeln einbeziehen 40
LF2 Pflege alter Menschen planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren 40
 

Fach: Personen- und
situationsbezogene Pflege

 
LF3 Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen 220
 

Fach: Anleiten, Beraten und Kommunizieren

 
LF4 Anleiten, beraten und Gespräche führen 20
 

Fach: Mitwirkung bei der medizinischer Diagnostik und Therapie

 
LF5 Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken 60
 

Fach: Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung

 

 
LF6 Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen 40
LF7 Alte Menschen bei der Wohnraum- und Wohnumfeldgestaltung unterstützen 40
LF8 Alte Menschen bei der Tagesgestaltung und bei selbst organisierten Aktivitäten unterstützen 40
 

Fach: Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen altenpflegerischer Arbeit

 
LF9 Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen 40
LF10 An qualitätssichernden Maßnahmen in der Altenpflege mitwirken 40
 

Fach: Altenpflege als Beruf

 
LF11 Altenpflege als Beruf ausüben 60
OL Fach: Optionale Lernangebote; Maßnahmen der rehabilitativen und reaktivierenden Pflege durchführen 40
 

Gesamtstunden (berufsbezogen)

640
 

Gesamtstunden   der Stundentafel

720

Prüfung

Zum Ende der Ausbildung zur Altenpflegerin / zum Altenpfleger findet eine Abschlussprüfung statt. Sie besteht aus einer schriftlichen Prüfung (drei Lernfeldschwerpunkte), einer praktischen Prüfung und einer mündlichen Prüfung (drei Lernfeldschwerpunkte).

Die Dreijährige Berufsfachschule Altenpflege ist erfolgreich besucht, wenn die Leistungen in allen Fächern mindestens mit ausreichend bewertet worden sind.

Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung wird die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Altenpflegerin / Staatlich geprüfter Altenpfleger“ zu führen.

Die Berufsbezeichnung wird nach einem formalen Anerkennungsverfahren erworben.

Die Ausbildung zur Altenpflegerin / zum Altenpfleger ist im Detail auf Bundesebene und Landesebene durch folgende gesetzliche Vorgaben in ihrer jeweils gültigen Fassung geregelt:

Bücher

Altenpflege von Ilka Köther
Thiemes Verlag
ISBN: 978-3-13-139133-9
59,99 €

Gesundheits- und Krankheitslehre für die Altenpflege
Thiemes Verlag
ISBN: 978-3-13-127013-9
39,95 €

Beschäftigung und Aktivitäten mit alten Menschen
Mötzig, Gisela
ISBN: 3-437-46500-7
39,95 €

Psychologie in der Altenpflege
Bildungsverlag EINS
ISBN: 3-427-06673-8
32,95 €

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    Anmeldung

    In die Klasse I der Berufsfachschule Altenpflege kann aufgenommen werden,

    • wer den Sek. I -Realschulabschluss- oder eine andere zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert nachweist, oder die Abschlussprüfung an der Berufsfachschule -Altenpflegehilfe- bestanden hat oder die Berufsbezeichnung „Krankenpflegehelferin“ / „Krankenpflegehelfer“ führen darf.

    In die Klasse II der Berufsfachschule Altenpflege kann aufgenommen werden,

    • wer die Berufsfachschule – Pflegeassistenz – erfolgreich abgeschlossen hat.
    • wer in einem Umfang, die einer Vollzeitbeschäftigung von mindestens zwei Jahren entspricht, in einer Pflegeeinrichtung gemäß § 71 des Elften Buches Sozialgesetzbuch Aufgaben im Bereich der Pflege oder Betreuung wahrgenommen hat, kann auf der Grundlage einer Kompetenzfeststellung in die Klasse II aufgenommen werden.

    In die Klasse III der Berufsfachschule Altenpflege kann aufgenommen werden,

    • wer die Fachschule – Heilerziehungspflege – oder eine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpfleger/in erfolgreich abgeschlossen hat.

    Zusätzlich muss bei der Aufnahme die persönliche Zuverlässigkeit und gesundheitliche Eignung für diesen Beruf nachgewiesen werden.

    Anleitung für die Online-Anmeldung


    Anmeldeablauf

    • Füllen Sie die Online-Anmeldung über den unten aufgeführten Link “Berufino” aus.
    • Drucken und unterschreiben Sie den Erfassungsbogen. ACHTUNG: Bei minderjährigen Schülerinnen und Schüler muss der Erfassungsbogen von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.
    • Schicken Sie den gedruckten und unterschriebenen Erfassungsbogen mit Ihrem Zeugnis, Ihrem Lebenslauf und Ihrem Foto an die BBS Springe.

    Anmeldung

    Bitte melden Sie sich per Online-Anmeldung über

    BERUFINO

    an den BBS Springe an.

    Anmeldung: Anfang Februar gemäß Bekanntgabe durch die Region Hannover. Nach diesem Termin sind Aufnahmen nur möglich, wenn nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens und ggf. eines Auswahlverfahrens noch Plätze zur Verfügung stehen.

    Folgende Unterlagen sind nach der Online-Anmeldung persönlich oder per Post bei der BBS Springe im Sekretariat II abzugeben:

    • beglaubigte Kopie des letzten Schulzeugnisses
    • beglaubigte Kopie des Zeugnisses über Ihre berufliche Ausbildung
    • ein tabellarischer und unterschriebener Lebenslauf
    • 1 Passbild

    Nach der Bearbeitung Ihrer Anmeldung erhalten Sie umgehend eine Mitteilung über Ihre Aufnahme. Danach müssen Sie fristgerecht die Annahme des Schulplatzes bestätigen. Kurz vor dem Ende des Schuljahres erwarten wir Sie dann zu einem persönlichen Vorstellungstermin. An diesem Tag bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

    Spätestens zum persönlichen Vorstellungstermin (s.u.) sind abzugeben:

    • bei Volljährigkeit einen Nachweis über die persönliche Zuverlässigkeit durch ein Führungszeugnis nach §30a BZRG.der Belegart OE,.
    • einen Nachweis, dass bei Ihnen keine Gefahr einer berufstypischen Infektion besteht (berufsrelevante Impfungen) und auch von Ihnen keine Gefährdung ausgeht,
    • die Ausbildungsplatzzusage einer entsprechenden Einrichtung über die praktische Ausbildung.

    Nach der Bearbeitung Ihrer Anmeldung erhalten Sie umgehend eine Mitteilung über Ihre Aufnahme. Danach müssen Sie fristgerecht die Annahme des Schulplatzes bestätigen.

    Kurz vor dem Ende des Schuljahres erwarten wir Sie dann zu einem persönlichen Vorstellungstermin. Den genauen Tag entnehmen Sie der Aufnahmezusage. Dabei müssen Sie eventuell noch fehlende Unterlagen vorlegen.

    Endgültig kann nur aufgenommen werden, wer seine persönliche und gesundheitliche Eignung sowie einen dreijährigen Vertrag mit einer von der Schule als geeignet anerkannten Einrichtung über die praktische Ausbildung vorlegt. Die Schule muss dem Vertrag zustimmen.

    Deshalb unsere Empfehlung: Lassen Sie Ihren Impfstatus überprüfen und beginnen Sie schon jetzt mit notwendigen Nach- / Wiederholungsimpfungen.

    Ihre Unterlagen richten Sie bitte an die:

    Berufsbildende Schulen Springe
    Paul-Schneider-Weg
    31832 Springe

    Telefon: 0 50 41 / 951-0
    Fax: 0 50 41 / 951-211