Berufsfachschule Gastronomie

Information

Wir bieten in der Vollzeitschulform der einjährigen Berufsfachschule Gastrononie für Hauptschulabsolventinnen/en Möglichkeiten die Gastronomie und Bäckerei kennenzulernen.

Dort arbeiten wir praxisnah in unseren jeweiligen Fachräumen und vermitteln entsprechende theoretische und praktische Grundkenntnisse aus dem Berufsfeld Ernährung.

Du lernst in der Gewerbeküche schmackhafte Gerichte zuzubereiten, dazu die Tische entsprechend zu decken und die Gerichte zu präsentieren. Die dazu passenden Backwaren, aber auch Süßspeisen und Desserts werden in der Bäckerei produziert.

Wir erarbeiten mit Dir Themen zur Ernährung sowie zu den entsprechenden Berufen und Produkten in sechs verschiedenen Lernfeldern praxisnah und projektorientiert. So sammelst Du schon während der theoretischen und praktischen schulischen Ausbildung viele konkrete Erfahrungen. Die kannst Du anschließend in Deiner späteren Berufstätigkeit anwenden.

Fächer

Berufsübergreifender Lernbereich mit den Fächern Zahl der Wochenstunden
Deutsch / Kommunikation

9

Englisch / Kommunikation
Politik
Sport
Religion
Berufsbezogener Lernbereich – Theorie – mit Lernfeldern*

9

Berufsbezogener Lernbereich – Praxis – mit Lernfeldern*

18

Unterrichtsstunden pro Woche

36

* Lernfelder im berufsbezogenen Lernbereich (Theorie und Praxis)

  • Die Berufsausbildung mitgestalten
  • Arbeiten in der Küche
  •  Speisen aus pflanzlichen Rohstoffen
  • Arbeiten im Service
  • Beratung und Verkauf im Restaurant
  • Arbeiten im Magazin

Neben dem Praxisunterricht in der Schule soll eine praktische Ausbildung von mindestens 160 Stunden, d.h. 20 Arbeitstagen, in geeigneten Betrieben durchgeführt werden.

Prüfung

Wie wird die Einjährige Berufsfachschule – Gastronomie abgeschlossen?

  • Eine Abschlussprüfung wird durchgeführt.
  • Der Bildungsgang ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Leistungen in allen Lernbereichen mindestens mit der Note „ausreichend“ und in den einzelnen Fächern, Lernfeldern, Lerngebieten oder Qualifizierungsbausteinen entweder in nicht mehr als zwei Fällen mit der Note „mangelhaft“ oder in nicht mehr als einem Fall mit der Note „ungenügend“ bewertet worden sind.
  • Das Zeugnis am Ende des Schuljahres enthält auch Bemerkungen über das Arbeits- und Sozialverhalten sowie die versäumten entschuldigten und unentschuldigten Schultage.

Wie geht es nach der Einjährigen Berufsfachschule -Gastronomie weiter?

  • Der erfolgreiche Abschluss berechtigt unter bestimmten Voraussetzungen zum Eintritt in das 2. Ausbildungsjahr entsprechender Berufe, wenn der Ausbildungsbetrieb einer Anrechnung zustimmt.
  • Nach dem Besuch der Einjährigen Berufsfachschule – Gastronomie – endet die Schulpflicht, wenn nicht anschließend ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen wird.

Bücher

Es entstehen Kosten für geeignete Arbeitskleidung und die üblichen Unterrichtsmaterialien.

Bei verspäteter Aufnahme in diese Schulform entstehen zusätzliche Kosten für eine Belehrung durch das Gesundheitsamt gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG).

Downloads

Anmeldeformular für Vollzeitschulformen

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Projekte

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Anmeldung

Aufgenommen werden können alle Schülerinnen und Schüler

  • mit Hauptschulabschluss
    • nach Klasse 10
    • und nach Klasse 9 mit einem guten Abschluss.

Anleitung für die Online-Anmeldung


Anmeldeablauf

  • Füllen Sie die Online-Anmeldung über den unten aufgeführten Link “Berufino” aus.
  • Drucken und unterschreiben Sie den Erfassungsbogen. ACHTUNG: Bei minderjährigen Schülerinnen und Schüler muss der Erfassungsbogen von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.
  • Schicken Sie den gedruckten und unterschriebenen Erfassungsbogen mit Ihrem Zeugnis, Ihrem Lebenslauf und Ihrem Foto an die BBS Springe.

Anmeldung

Bitte melden Sie sich per Online-Anmeldung über

BERUFINO

an den BBS Springe an.

Anmeldung: Anfang Februar gemäß Bekanntgabe durch die Region Hannover. Nach diesem Termin sind Aufnahmen nur möglich, wenn nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens und ggf. eines Auswahlverfahrens noch Plätze zur Verfügung stehen.

Folgende Unterlagen sind nach der Online-Anmeldung persönlich oder per Post bei der BBS Springe im Sekretariat II abzugeben:

  • beglaubigte Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses
  • ein tabellarischer und unterschriebener Lebenslauf
  • Eine Bescheinigung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Einen Nachweis über eine Berufsberatung durch die Arbeitsagentur
  • 1 Passbild

Nach der Aufnahmezusage

Nach der Bearbeitung Ihrer Anmeldung erhalten Sie umgehend eine Mitteilung über Ihre Aufnahme. Danach müssen Sie fristgerecht die Annahme des Schulplatzes bestätigen.

Beim persönlichen Vorstellungstermin

Kurz vor dem Ende des Schuljahres erwarten wir Sie dann zu einem persönlichen Vorstellungstermin. Den genauen Tag entnehmen Sie der Aufnahmezusage. Dabei müssen Sie Ihr Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten Schule bzw. das Zeugnis im Original und als Kopie vorlegen. Wenn Sie noch nicht 18 Jahre alt sind: eine Bescheinigung über die erfolgte Erstuntersuchung gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz. Berechtigungsscheine für eine kostenlose Untersuchung bei einem Arzt Ihrer Wahl erhalten Sie im Rathaus.

Berufsbildende Schulen Springe
Paul-Schneider-Weg
31832 Springe

Telefon: 0 50 41 / 951-0
Fax: 0 50 41 / 951-211

Dieser Bildungsgang wird angeboten, wenn Anmeldungen in ausreichender Zahl vorliegen.