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Berufsfachschule sozialpädagogische Assistentin / sozialpädagogischer Assistent

Information

Kinder und Jugendlichen brauchen gute sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten! Sie brauchen Dich, damit sie entdecken, hinterfragen, musizieren und sich bewegen können.

Insgesamt dauert die Ausbildung 2 Jahre im Vollzeitunterricht. Während der beiden Jahre ist eine praktische Ausbildung in sozialpädagogischen Einrichtungen integriert.

Um in die Klasse I aufgenommen zu werden brauchst Du den Sekundarabschluss I -Realschulabschluss- oder Du weist einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nach.

Zudem musst Du zum Beginn des Bildungsganges die persönliche Zuverlässigkeit und gesundheitliche Eignung und die Zusage einer von der Schule als geeignet anerkannten Einrichtung für die praktische Ausbildung nachweisen. Eine geeignete Praxiseinrichtung soll nicht weiter als 30 Km vom Schulstandort entfernt sein. Weitere Details sind vorab mit der Schule zu klären.

Fächer

Berufsübergreifender Lernbereich mit den Fächern Zahl der Wochenstunden
Deutsch / Kommunikation

Klasse 1: 5

Klasse 2: 5

Englisch / Kommunikation
Politik
Sport
Religion
Berufsbezogener Lernbereich – Theorie – mit Modulen Zahl der Wochenstunden
Modulfolge Klasse 1 Klasse 2  
Modulfolge 1 Erwerb der sozialpädagogischen Berufsrolle Entwicklung beruflicher Identität

Klasse 1: 18

Klasse 2: 17

Modulfolge 2 Vielfalt in der Lebenswelt von Kindern (entweder Klasse 1 oder 2)
Modulfolge 3 Betreuung und Begleitung von Kindern Entwicklungs- und Bildungsprozesse von Kindern
Modulfolge 4 Erziehung als pädagogische Beziehungsgestaltung Pädagogische Konzepte
Modulfolge 5 Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen I Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen II
Modulfolge 6 (entweder Klasse 1 oder 2) Arbeit mit Familien und Bezugspersonen
Berufsbezogener Lernbereich – Praxis – mit Lernfeldern Zahl der Wochenstunden
Modul “Reflexion der praktischen Ausbildung”

Klasse 1: 12

Klasse 2: 12

Modul “Durchführung der praktischen Ausbildung”

Wie verläuft die praktische Ausbildung in dieser Schulform?

  • In der Klasse I  wird eine praktische Ausbildung an insgesamt zwei Tagen pro Woche in sozialpädagogischen Einrichtungen des Vorschulbereichs (Altersstufe 3-6 Jahre) durchgeführt.
  • In der Klasse II erfolgt die praktische Ausbildung an insgesamt zwei Tagen pro Woche in sozialpädagogischen Einrichtungen. Die Ausbildung soll den Einblick in einen weiteren Bereich ermöglichen und entsprechend im Krippen- oder Hortbereich stattfinden.

Die praktische Ausbildung wird durch Lehrkräfte der Schule betreut. Die Leistungen, die Sie während der praktischen Ausbildung erbringen, werden in einer Note für den Berufsbezogenen Lernbereich – Praxis zusammengefasst.

Prüfung

Wie wird die Zweijährigen Berufsfachschule – Sozialpädagogische Assistentin / Sozialpädagogischer Assistent (ASS) abgeschlossen?

  • Es findet eine Abschlussprüfung statt. Sie besteht aus 3 schriftlichen Prüfungen (Deutsch /Kommunikation und zwei berufsbezogenen Modulen), einer praktischen Prüfung und ggf. mündlichen Prüfungen.
  • Der Bildungsgang ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Leistungen in allen Lernbereichen mindestens mit der Note „ausreichend“ und in den einzelnen Fächern entweder in nicht mehr als zwei Fällen mit der Note „mangelhaft“ oder in nicht mehr als einem Fall mit der Note „ungenügend“ bewertet worden sind.
  • Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung wird die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Sozialassistentin“ / „Staatlich geprüfter Sozialassistent“ zu führen und der Erweiterte Sekundarabschluss I erteilt.

Welche beruflichen Möglichkeiten gibt es nach der Zweijährigen Berufsfachschule – Sozialpädagogische Assistentin / Sozialpädagogischer Assistent?

Als „staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin“ / „staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent“ hast Du die Möglichkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung zu arbeiten. Eine weitergehende Ausbildung zur „staatlich anerkannten Erzieherin“ / zum „staatlich anerkannten Erzieher“ an der Fachschule Sozialpädagogik ist möglich, wenn Du mindestens befriedigende Leistungen im Fach Deutsch sowie in den berufsbezogenen Lernbereichen – Theorie und Praxis – nachweisen kannst.

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Anmeldeformular für Vollzeitschulformen

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Anmeldung

Anleitung für die Online-Anmeldung


Anmeldeablauf

  • Füllen Sie die Online-Anmeldung über den unten aufgeführten Link “Berufino” aus.
  • Drucken und unterschreiben Sie den Erfassungsbogen. ACHTUNG: Bei minderjährigen Schülerinnen und Schüler muss der Erfassungsbogen von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.
  • Schicken Sie den gedruckten und unterschriebenen Erfassungsbogen mit Ihrem Zeugnis, Ihrem Lebenslauf und Ihrem Foto an die BBS Springe.

Anmeldung

Bitte melden Sie sich per Online-Anmeldung über

BERUFINO

an den BBS Springe an.

Anmeldung: Anfang Februar gemäß Bekanntgabe durch die Region Hannover. Nach diesem Termin sind Aufnahmen nur möglich, wenn nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens und ggf. eines Auswahlverfahrens noch Plätze zur Verfügung stehen.

Folgende Unterlagen sind nach der Online-Anmeldung persönlich oder per Post bei der BBS Springe im Sekretariat II abzugeben:

  • beglaubigte Kopie des letzten Schulzeugnisses
  • beglaubigte Kopie des Zeugnisses über Ihre berufliche Ausbildung
  • ein tabellarischer und unterschriebener Lebenslauf
  • 1 Passbild

Nach der Bearbeitung Ihrer Anmeldung erhalten Sie umgehend eine Mitteilung über Ihre Aufnahme. Danach müssen Sie fristgerecht die Annahme des Schulplatzes bestätigen. Kurz vor dem Ende des Schuljahres erwarten wir Sie dann zu einem persönlichen Vorstellungstermin. An diesem Tag bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Ihr Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten Schule, das Zeugnis über Ihren Schulabschluss und das Zeugnis Ihrer beruflichen Ausbildung im Original und als Kopie
  • die Zusage einer von der Schule als geeignet anerkannte Einrichtung der praktischen Ausbildung
  • einen Nachweis über Ihre persönliche Zuverlässigkeit durch ein erweiteres Führungszeugnis nach § 30a
  • Wenn Sie noch nicht 18 Jahre alt sind: eine Bescheinigung über die erfolgte Erstuntersuchung gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz. Berechtigungsscheine für eine kostenlose Untersuchung bei einem Arzt Ihrer Wahl erhalten Sie in Ihrem Rathaus.

Ihre Unterlagen richten Sie bitte an die:

Berufsbildende Schulen Springe
Paul-Schneider-Weg
31832 Springe

Telefon: 0 50 41 / 951-0
Fax: 0 50 41 / 951-211

Dieser Bildungsgang wird angeboten, wenn Anmeldungen in ausreichender Zahl vorliegen.