Der Tischler (in Süddeutschland auch Schreiner genannt), ist ein Beruf, der sich überwiegend auf die Bearbeitung von Holz und Holzwerkstoffen spezialisiert hat. Im Laufe der letzten Jahrzehnte sind jedoch viele andere Materialien wie Kunststoffe, Metalle und auch Glas hinzugekommen. Das Tätigkeits-Spektrum ist sehr weit, es reicht vom Möbelbau über den Innenausbau, Treppenbau, Messebau bis hin zu den Bauelementen mit Fenstern und Türen. Unterschieden werden folgende beiden Kategorien:
Der Bautischler fertigt und montiert feste Bestandteile von Gebäuden (Häusern, Objekten). Dazu gehören z.B. Fußböden, Fenster, Türen und Treppen.
Der Möbeltischler fertigt und montiert die Ausstattung eines Gebäudes. Zu unterscheiden sind dabei der Privatkunden- und der Objektbereich. Im privaten Bereich gehören zu den klassischen Betätigungsfeldern z.B. Schränke, Küchen, Bad- und Schlafzimmereinrichtungen sowie individuelle Einzelmöbel. Im Objektbereich kommen Empfangstresen, Wandverkleidungen, Schulungs- und Konferenzeinrichtungen etc. dazu.
Daneben gibt es noch Spezialisierungen, zu denen z.B. Laden- und Messebauer, Modelltischler, Fahrzeugausstatter oder Plattenkonfektionieren gehören. Am Ende der Ausbildung erhält man einen Gesellenbrief mit der Berufsbezeichnung als Tischler/Tischlerin.
Ansprechpartner: Herr Schmidt
Gemäß der neuen Ausbildungsordnung gliedert sich die Kenntnisprüfung in
4 Prüfungsbereiche. Die 3 fachbezogenen Prüfungsbereiche bestehen
aus einer Projektaufgabe und zusätzlichen allgemeinen Aufgaben.
Gemäß § 9 Abs. 7 der Ausbildungsordnung ist die Kenntnisprüfung bestanden, wenn
Das bedeutet, dass im Mittel eine Punktzahl von mind. 50,0 Punkten erreicht werden muss. Dabei kann eine mangelhafte Leistung ausgeglichen werden; zwei oder mehr mangelhafte Leistungen oder gar eine ungenügende Leistung können nicht ausgeglichen werden. Eine mündliche Ergänzungsprüfung kann bei nicht ausreichenden
Leistungen zwecks Bestehens der Prüfung stattfinden, nicht jedoch zwecks Verbesserung des Gesamtergebnisses.
Die praktische Prüfung besteht aus dem Bau eines individuell geplanten Gesellenstückes (100 Arbeitsstunden) und der praktischen Arbeitsprobe (7 Stunden). Das Gesellenstück ist in der Regel Eigentum des Prüflings.
Beide Prüfungselemente werden zu je 50 % gewichtet. Im Rahmen der Planung und Fertigung des Gesellenstückes finden zwei Fachgespräche statt.
Jeder Auszubildende im Tischlerhandwerk muss eine Zwischenprüfung ablegen. Es findet aber keine gestreckte Prüfung statt wie in vielen anderen Ausbildungsberufen.
Anmeldung zur Prüfung:
Informationen der Tischlerinnung Hannover zur Gesellenprüfung
Der Theorieunterricht ist ergänzt durch zusätzlichen Unterricht in CNC und CAD sowie Demonstrationsunterricht in den Werkstätten.
Lernfelder in der Fachstufe 1 für Tischler und Holzmechaniker
Lernfelder in der Fachstufe 2 für Tischler
Der fachtheoretische Unterricht wird ergänzt durch die allgemeinbildenden Fächer Politik und Deutsch. Mit Bestehen der Abschlussprüfung ( Gesellenbrief ) und dem Abschlusszeugnis der Berufsschule erwirbt man den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss.
Mit einer Zusatzqualifikation in Englisch und bestimmten Mindestnoten kann darüber hinaus der Erweiterte Sekundarabschluss I erworben werden. Für ehrgeizige Schüler bieten wir den gleichzeitigen Erwerb des Gesellenbriefes und der Fachhochschulreife an. Hierbei ist zusätzlicher Unterricht erforderlich.
Grundkenntnisse Holztechnik (Lernfelder 1 bis 4) Fachbuch
Handwerk und Technik
ISBN: 978-3-582-03410-6
43,95 €
Holztechnik Gestaltung, Konstruktion und Arbeitsplanung
Europa Lehrmittel
ISBN: 978-3-8085-4977-3
29,90 €
Fachkenntnisse Holztechnik (Lernfelder 5 bis 12) Fachbuch
Handwerk und Technik
ISBN: 978-3-582-03420-5
47,95 €
Die technische Zeichnung ist die Grundlage für die Fertigung im (Tischler-) Handwerk.
Um saubere technische Zeichnungen erstellen zu können, sind gute bis sehr gute Zeichengeräte und Arbeitsmittel erforderlich.
Als Grundausstattung werden benötigt:
Auszubildende mit Ausbildungsvertrag melden sich bitte per Online-Anmeldung über
BERUFINOan den BBS Springe an. Folgende Anmeldeunterlagen müssen spätestens am ersten Berufsschultag im Sekretariat 1 angegeben werden:
Mit Abgabe der vollständigen Anmeldeunterlagen sind Sie bei uns aufgenommen.
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