In die zweijährige Berufsfachschule – Sozialpädagogik – kann aufgenommen werden, wer den Hauptschulabschluss mit einem befriedigenden Notendurchschnitt oder einen gleichwertigen Bildungsstand besitzt. (BbS-VO: Verordnung über berufsbildende Schulen Niedersachsen, Hannover, Stand: 01.08.2023)
Weiterentwicklung der Persönlichkeit
Die Berufsfachschule hat die Aufgabe, die Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler weiterzuentwickeln. Dies geschieht auf der Grundlage des Christentums, des europäischen Humanismus und der Ideen der liberalen, demokratischen und sozialen Freiheitsbewegungen.
Erwerb von schulischen Abschlüssen und fachliche Grundbildung
Die Berufsfachschule führt Schülerinnen und Schüler nach Maßgabe ihrer schulischen Abschlüsse in einen oder mehrere Berufe ein oder bildet sie für einen Beruf aus. Darüber hinaus können Schülerinnen und Schüler an der Berufsfachschule auch schulische Abschlüsse erwerben, die sie befähigen, nach Maßgabe dieser Abschlüsse ihren Bildungsweg in anderen Schulen im Sekundarbereich I fortzusetzen. Die Berufsfachschule vermittelt den Schülerinnen und Schülern eine fachliche und allgemeine Bildung. Diese schließt, sofern die Berufsfachschule in einen oder mehrere Berufe einführt, eine berufliche Grundbildung für die einer Fachrichtung entsprechenden anerkannten Ausbildungsberufe ein (siehe Rahmenrichtlinien, Niedersächsisches Kultusministerium, Hannover, Oktober 2023).
Die zweijährige Berufsfachschule vermittelt den Sekundarabschluss I –Realschulabschluss bzw. den Erweiterten Sekundarabschluss I. Mit dem Erwerb grundlegender Kompetenzen in dem zweijährigen Bildungsgang soll die Anschlussfähigkeit des Besuchs der Klasse II der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent ermöglicht werden.
Deutsch/Kommunikation, Fremdsprache/Kommunikation, Politik, Religion, Sport, Mathematik
Klasse 1 → Lern- und Arbeitstechniken erwerben Bedürfnisse erkennen und Gesundheit fördern Beziehungen zu Kindern aufbauen Musisch-kreative Bildungsprozesse entwickeln Orte des Aufwachsens reflektieren.
Klasse 2 → Sozialpädagogik als Berufsfeld erkunden Vielfältige Lebenswelten reflektieren Entwicklungs- und Bildungsprozesse beobachten An pädagogischen Prozessen mitwirken Pädagogische Arbeit in der Kindertagesstätte unterstützen.
Klasse 1 → Durchführung der praktischen Ausbildung I
Klasse 2 → Durchführung der praktischen Ausbildung II.
Während des Bildungsganges wird eine praktische Ausbildung von insgesamt 420 Zeitstunden in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen durchgeführt.
Modularisierung beinhaltet einen Lehrplan, der in seinem ‚Aufbau die Anerkennung und Anrechnung erworbener Kompetenzen im Sinne eines lebenslangen Lernens unterstützt. Der zweijährige Bildungsgang der Berufsfachschule Sozialpädagogik orientiert sich curricular an den Modulen der Klasse 1 der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent.
Am Ende der Ausbildungszeit finden schriftliche und praktische Prüfungen statt. Nähere Informationen erhalten Sie zu Beginn der Ausbildung.
Zu Beginn der Ausbildung erhalten Sie eine Bücherliste.
Es werden Projektarbeiten zu wechselnden Themen durchgeführt. Sie fördern die Kompetenzentwicklung und verstärken die Zusammenarbeit mit verschiedenen Einrichtungen im Raum Springe.
Sie findet Anfang Februar gemäß den Vorgaben durch die Region Hannover. Nach diesem Termin sind Aufnahmen nur möglich, wenn nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens und ggf. eines Auswahlverfahrens noch Plätze zur Verfügung stehen. Folgende Unterlagen sind nach der Online-Anmeldung (s.u.) persönlich oder per Post bei der BBS Springe im Sekretariat II abzugeben:
Nach der Bearbeitung Ihrer Anmeldung erhalten Sie umgehend eine Mitteilung über Ihre Aufnahme. Danach müssen Sie fristgerecht die Annahme des Schulplatzes bestätigen.
Kurz vor dem Ende des Schuljahres erwarten wir Sie dann zu einem persönlichen Vorstellungstermin. Den genauen Tag entnehmen Sie der Aufnahmezusage. Dabei müssen Sie Ihr Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten Schule bzw. das Zeugnis im Original und als Kopie vorlegen. Wenn Sie noch nicht 18 Jahre alt sind: eine Bescheinigung über die erfolgte Erstuntersuchung gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz. Berechtigungsscheine für eine kostenlose Untersuchung bei einem Arzt Ihrer Wahl erhalten Sie im Rathaus.
Berufsbildende Schulen Springe der Region Hannover
Paul-Schneider-Weg
31832 Springe
Telefon: 05041/951-0
FAX: 05041/951-211
Bitte melden Sie sich per Online-Anmeldung über
BERUFINOan den BBS Springe an.
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