Laut Schulordnung sind alle Schülerinnen und Schüler verpflichtet Entschuldigungen wegen einer Erkrankung der verantwortlichen Lehrkraft in schriftlicher Form spätestens am 4. Werktage (Entschuldigungsfrist) nach dem ersten versäumten Unterrichtstag vorzulegen. Samstage sind Werktage.
Vorteil: Das Mailformular erleichtert Ihnen und uns aber die Meldung an die betreffende Lehrkraft in der BBS Springe und hilft bei Rückfragen an Sie. Geben Sie deshalb Ihre gültige Mailadresse an und nennen Sie die Lehrkraft, bei der Sie sich entschuldigen. Die Daten gehen zunächst dem Sekretariat zu und werden dann den betreffenden Lehrkräften zugestellt.
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