Sie haben Lust mit Menschen zu arbeiten und etwas über die Anatomie, Physiologie, Psychologie und vieles mehr über den Menschen zu lernen? Dann sind Sie hier genau richtig!
Werden Sie staatlich geprüfte Pflegefachfrau bzw. staatlich geprüfter Pflegefachmann, dann wählen Sie einen Beruf mit vielen Möglichkeiten! Denn Sie können sowohl im Krankenhaus als auch im Altenheim oder im ambulanten Pflegedienst arbeiten.
Die Ausbildung in der Pflege eröffnet abwechslungsreiche und verschiedene berufliche Perspektiven in einem dynamischen Handlungsfeld. In diesem Beruf erleben Sie vielfältige Aufgabenbereiche, wobei kaum ein anderer Beruf mehr die Nähe zu den Menschen zulässt wie die Pflege. Die BBS Springe bietet Ihnen für die Pflegeausbildung eine fundierte berufliche Qualifikation. Neben der theoretischen und praktischen Ausbildung in der Schule werden Sie zudem in verschiedenen Betrieben wie Krankenhaus, Pflegeheim, ambulanter Pflegedienst von den Lehrpersonen aufgesucht. Ziel ist es eine enge Verzahnung vom theoretischen Lernort und praktischen Lernort zu erreichen. Wenn Sie die Ausbildung absolviert haben, bietet Ihnen die berufliche Pflege von Menschen aller Altersgruppen spannende und verantwortungsvolle Aufgaben, in einem weiter an Bedeutung gewinnenden beruflichen Handlungsfeld, mit sehr guten Zukunftsperspektiven und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Der Bedarf an ausgebildeten Pflegerinnen und Pflegern wird in den nächsten Jahren weiter steigen und auch nach der Ausbildung können Sie sich im Rahmen einer Vielzahl von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen weiterqualifizieren.
Haben Sie weitere Fragen zur Ausbildung, wenden Sie sich gerne persönlich an uns. Wir freuen uns auf Sie!
Die Schülerinnen und Schüler sollen …
…eine berufliche Tätigkeit in einem Pflegeberuf entweder im Krankenhaus, Pflegeheim, ambulanten Pflegedienst oder in anderen pflegerischen Einrichtungen ausüben können.
…eine selbständige und verantwortliche psycho-soziale sowie eine pflegerisch-medizinische Betreuung und Pflege insbesondere von gesundheitlich beeinträchtigten oder behinderten Menschen in jedem Lebensalter übernehmen können.
…Tätigkeiten in Beratungseinrichtungen und Einrichtungen der medizinischen Dienste ausführen können.
Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Eine unterrichtsbegleitende praktische Ausbildung ist integriert.
In den Klassen I bis III wird während des Bildungsganges eine praktische Ausbildung von insgesamt 2500 Zeitstunden in geeigneten Einrichtungen der Pflege durchgeführt. Die praktische Ausbildung finden Sie unter „Fächer“ –> „Inhalte Praxis“.
Stundenverteilung auf die Ausbildungsdrittel (AD)
CE-Nr. |
Titel |
Gesamt Std. |
1./2. AD |
3. AD |
CE01 |
Ausbildungsstart -Pflegefach-frau/Pflegefachmann werden |
70 |
X |
|
CE02 |
Zu pflegende Menschen in der Bewegung und Selbstversorgung unterstützen |
180 |
X |
|
CE03 |
Erste Pflegerfahrungen reflektieren -verständigungsorientiert kommunizieren |
80 |
X |
|
CE04 |
Gesundheit fördern und präventiv handeln |
160 |
X |
X |
CE05 |
Menschen in kurativen Prozessen pflegerisch unterstützen und Patientensicherheit stärken |
400 |
X |
|
CE06 |
In Akutsituationen sicher handeln |
120 |
X |
X |
CE07 |
Rehabilitatives Pflegehandeln im interprofessionellen Team |
160 |
X |
X |
CE08 |
Menschen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase begleiten |
250 |
X |
X |
CE09 |
Menschen in der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen |
200 |
X |
X |
CE10 |
Entwicklung und Gesundheit in Kindheit und Jugend in Pflegesituationen fördern |
180 |
X |
X |
CE11 |
Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven Beeinträchtigungen personenzentriert und lebensweltbezogen unterstützen |
160 |
X |
X |
|
Stunden zur freien Verteilung |
140 |
X |
X |
|
Summe |
2100 |
|
|
CE = Curriculare Einheiten
Hinweis: Der Unterricht erfolgt im Blocksystem, d.h. Theorieeinheiten und Praxiseinsätze wechseln sich ab.
Link zu dem Rahmenlehrplan:
https://www.bibb.de/dokumente/pdf/geschst_pflgb_rahmenplaene-der-fachkommission.pdf
Die praktische Ausbildung gliedert sich in einen Orientierungseinsatz, in Pflichteinsätze, einen Vertiefungseinsatz sowie weitere Einsätze:
Orientierungseinsatz |
|
beim Träger der praktischen Ausbildung |
400 Std. |
Pflichteinsätze in der |
|
allgemeinen Akutpflege in stationären Einrichtungen, z. B. im Krankenhaus |
400 Std. |
Langzeitpflege in stationären Einrichtungen, z. B. im Pflegeheim |
400 Std. |
ambulanten Akut- und Langzeitpflege, z. B. bei einem ambulanten Pflegedienst |
400 Std. |
Pflichteinsätze in speziellen Bereichen der |
|
pädiatrischen Versorgung |
120 Std. |
allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrischen Versorgung, z. B. in einer psychiatrischen Klinik |
120 Std. |
weitere Einsätze (2 x 80 Std.), z. B. Hospiz, Beratungsstellen etc. |
160 Std. |
Vertiefungseinsatz |
|
beim Träger der praktischen Ausbildung |
500 Std. |
Alle Auszubildenden durchlaufen die gleichen Pflichteinsätze. Die Pflichteinsätze in der allgemeinen Pflege und der Pflichteinsatz in der pädiatrischen Versorgung müssen bis zum Ende des zweiten Ausbildungsdrittels absolviert werden.
Die Auszubildenden erhalten für jedes Ausbildungsjahr ein Jahreszeugnis von der Pflegeschule über die im Unterricht und in der praktischen Ausbildung erbrachten Leistungen. Für jeden dieser beiden Bereiche wird eine Note gebildet. Bei der Notenfindung für die praktische Ausbildung wirkt der Träger der praktischen Ausbildung mit.
In die Note für die praktische Ausbildung fließen auch die qualifizierten Leistungseinschätzungen ein, die jede Einrichtung, die an der Ausbildung beteiligt ist, über den bei ihr durchgeführten praktischen Einsatz erstellt. Diese Leistungseinschätzung wird den Auszubildenden bekannt gemacht und erläutert, wenn sie ihren Einsatz beenden.
Nach zwei Dritteln der Ausbildung wird eine sogenannte „Zwischenprüfung“ als Kenntnisprüfung durchgeführt. Bei Defiziten sind zusätzliche Maßnahmen zur Sicherung des Ausbildungserfolgs zu ergreifen. Die Ausbildung kann davon unabhängig fortgesetzt werden.
Die staatliche Abschlussprüfung umfasst jeweils einen schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil. Den schriftlichen und mündlichen Teil der Prüfung legen die Auszubildenden an der Pflegeschule ab, an welcher sie die Ausbildung abschließen. Die schriftliche Prüfung besteht aus drei zweistündigen Klausuren an aufeinanderfolgenden Tagen. Der mündliche Teil der Prüfung dauert zwischen 30 und 45 Minuten nach einer angemessenen Vorbereitungszeit.
Die praktische Prüfung wird in der Regel bei der Einrichtung abgelegt, in der der Vertiefungseinsatz durchgeführt wurde.
Bei Nichtbestehen können einzelne Prüfungsteile einmalig wiederholt werden.
Im Abschlusszeugnis werden die Noten für den schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil der Prüfung sowie eine daraus errechnete Gesamtnote ausgewiesen.
Nach dem Erhalt des Zeugnisses über die bestandene Prüfung ist bei der zuständigen Behörde die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“ zu beantragen.
Links:
Pflegeberufegesetz: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegeberufegesetz.html
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ausbildungs-und-pruefungsverordnung-pflegeberufe.html
N.N.
In die Berufsfachschule Pflege kann aufgenommen werden,
Zusätzlich muss bei der Aufnahme die persönliche Zuverlässigkeit in Form des erweiterten Führungszeugnisses und gesundheitliche Eignung (ärztliche Bescheinigung) für diesen Beruf nachgewiesen werden.
Bitte melden Sie sich per Online-Anmeldung über
BERUFINOan den BBS Springe an.
Anmeldung: Anfang Februar gemäß Bekanntgabe durch die Region Hannover. Nach diesem Termin sind Aufnahmen nur möglich, wenn nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens und ggf. eines Auswahlverfahrens noch Plätze zur Verfügung stehen.
Folgende Unterlagen sind nach der Online-Anmeldung persönlich oder per Post bei der BBS Springe im Sekretariat II abzugeben:
Nach der Bearbeitung Ihrer Anmeldung erhalten Sie umgehend eine Mitteilung über Ihre Aufnahme. Danach müssen Sie fristgerecht die Annahme des Schulplatzes bestätigen. Kurz vor dem Ende des Schuljahres erwarten wir Sie dann zu einem persönlichen Vorstellungstermin. An diesem Tag bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
Spätestens zum persönlichen Vorstellungstermin (s.u.) sind abzugeben:
Nach der Bearbeitung Ihrer Anmeldung erhalten Sie umgehend eine Mitteilung über Ihre Aufnahme. Danach müssen Sie fristgerecht die Annahme des Schulplatzes bestätigen.
Kurz vor dem Ende des Schuljahres erwarten wir Sie dann zu einem persönlichen Vorstellungstermin. Den genauen Tag entnehmen Sie der Aufnahmezusage. Dabei müssen Sie eventuell noch fehlende Unterlagen vorlegen.
Endgültig kann nur aufgenommen werden, wer seine persönliche und gesundheitliche Eignung sowie einen dreijährigen Vertrag mit einer von der Schule als geeignet anerkannten Einrichtung über die praktische Ausbildung vorlegt. Die Schule muss dem Vertrag zustimmen.
Deshalb unsere Empfehlung: Lassen Sie Ihren Impfstatus überprüfen und beginnen Sie schon jetzt mit notwendigen Nach- / Wiederholungsimpfungen.
Ihre Unterlagen richten Sie bitte an die:
Berufsbildende Schulen Springe
der Region Hannover
Paul-Schneider-Weg
31832 Springe
Telefon: 0 50 41 / 951-0
Fax: 0 50 41 / 951-211