Der Beratungslehrer ist als Mitarbeiter des schulpsychologischen Dienstes an der Schule tätig.
Zunächst unterliegt der Beratungslehrer der Schweigepflicht, so dass die Einschaltung anderer Beratungsdienste und die Weitergabe von Informationen grundsätzlich nur mit Zustimmung der SchülerInnen erfolgt. Gegenseitiges Vertrauen ist die Basis effektiver Beratungsarbeit. Aufgabe des Beratungslehrers ist es nicht, dem Ratsuchenden Entscheidungen abzunehmen, sondern durch Information darauf hinzuwirken, dass der Ratsuchende seine Entscheidung selbst sicher treffen kann. Im Idealfall wirkt die Arbeit des Beratungslehrers präventiv, in dem bereits vor der Entstehung gravierender Probleme, Einstellungen und Verhalten der beteiligten Personen auf eine rationale Grundlage gestellt werden.
Angebote:
Sollte bei Ihnen Beratungsbedarf in den genannten Bereichen bestehen, wenden Sie sich bitte an:
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